Romantischer Hüttenzauber

Gemeinsam genießen, unvergesslich feiern
Erleben Sie den romantischen Hüttenzauber auf Gut Wolfgangshof
2025 erwartet die Gäste unseres Winterzauberlands eine ganz besondere Neuheit: Zauberhaft dekorierte und beheizte Weihnachtshütten – ein Ort, um gemeinsam mit Freunden, Familie oder Kollegen unvergessliche Stunden zu erleben.
Inmitten der romantischen Kulisse unseres festlich erleuchteten Winterzauberlands wird jede Hütte für bis zu 10 Personen zum privaten Rückzugsort voller Wärme und Gemütlichkeit. Kulinarische Schmankerl und wärmende Getränke können ganz nach Belieben direkt auf dem Weihnachtsmarkt ausgewählt und in der eigenen Hütte genossen werden.
Ob für die Weihnachtsfeier, einen besonderen Familienausflug oder einfach als Highlight im Advent – der Hüttenzauber macht jeden Besuch einzigartig.

Preise
Frühbucher-Vorteil: Bis zum 15.10. beträgt der Preis pro Buchung nur 25 € (danach 32 €). Strom, Heizung und Reinigung sind selbstverständlich inklusive.
Tipp: Mehrere Zeitfenster lassen sich kombinieren – mit einem 30-minütigen Pausenintervall, das kostenfrei dazu geschenkt wird.
Der Eintritt zum Weihnachtsmarkt erfolgt separat über die Tageskasse oder unseren Online-Ticketshop.
Jetzt gleich die eigene Hütte sichern und den Winterzauber im Wolfgangshof ganz exklusiv erleben!
Buchungszeiten
Freitag: 15:30 – 17:00 | 17:30 – 19:00 Uhr
Samstag/Sonntag: 12:30 – 14:00 | 14:30 – 16:00 | 16:30 – 18:00 | 18:30 – 20:00 Uhr
Haftungshinweise:
Die Haftung des Veranstalters für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Der Haftungsausschluss gilt auch dann für sonstige Schäden nicht, wenn diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
Der Veranstalter ist berechtigt, sich von seiner Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen, wenn der Weihnachtsmarkt aufgrund einer behördlichen Anordnung oder aufgrund des Versagens einer behördlichen Genehmigung ganz oder teilweise nicht stattfindet. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Mieter von dieser Tatsache unverzüglich zu informieren und etwaige Gegenleistungen des Mieters (die bereits entrichtete Hüttenmiete unverzüglich zu erstatten).